Rechtsberatung für Arbeitnehmer
Ich nehme Ihnen den Stress der Auseinandersetzung ab
Eine unmittelbare Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer, auch wenn man dies oft nicht zugeben möchte, im Regelfall sehr belastend. Die dabei aufkommenden Emotionen machen Sie manipulierbar und im Rahmen von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen auch angreifbar. Als Ihr Rechtsanwalt unterstütze ich Sie, indem ich Ihnen die gesamte, belastende Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber abnehme. Damit verschaffe ich Ihnen nicht nur eine deutliche Entlastung, sondern auch einen erheblichen Verhandlungsvorteil für die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Jederzeit für Sie da
Als Ihr Rechtsanwalt nehme ich mir Zeit für Sie! Dabei beantworte ich Ihnen nicht nur gleich zu Anfang die rechtlich relevanten Fragen, gebe Ihnen eine klare Einschätzung der rechtlichen und tatsächlichen Folgen einer bestehenden, drohenden oder beabsichtigten rechtlichen Auseinandersetzung, sondern stelle auch während der Mandatierung jederzeit sicher, dass Sie verständlich und umfassend informiert sind. Was Mandanten an meiner Unterstützung besonders schätzen: Wenn es zwischendurch dringende Fragen gibt, stehe ich meinen Mandanten jederzeit per E-Mail, Telefon, Video-Chat oder Chat zur Verfügung; auch im Urlaub!
In Ihrem Interesse!
Schon im ersten Gespräch nehme ich mir viel Zeit für Sie, damit ich Sie bestmöglich unterstützen kann. Das Einsetzen für Ihre Ziele und Interessen kann manchmal zur Folge haben, dass ich Ihnen von einer rechtlichen Auseinandersetzung abrate, weil entweder die Erfolgsaussichten gering sind oder z.B. der Gewinn einer rechtlichen Auseinandersetzung in keinem Verhältnis zum absehbaren, belastenden Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber stehen könnte. Dann bleibt es für Sie bei einer kostengünstigen Erstberatung. Denn ich arbeite in Ihrem Interesse, nicht im Interesse einer möglichst hohen Abrechnung!
Kostengünstige Erstberatung
Im Falle einer erhaltenen Kündigung oder dem Vorliegen eines Angebots für einen Aufhebungsvertrag berate ich Sie gerne im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung, in der ich Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten, die Risiken und auch über die anfallenden Kosten einer möglichen streitigen Auseinandersetzung aufkläre. Gerade bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen ist aufgrund des Risikos einer Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) geboten.
Meine Beratung für Arbeitnehmer umfasst unter anderem:
Beratung & Unterstützung bei:
- Kündigungen
- Verhandlung von Abfindungen
- Aufhebungsverträgen
- Mobbing
- Teilzeitansprüchen
- Elternzeit & Mutterschutz
- Altersteilzeit
- Zeugnissen (Erstellung & Optimierung)
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Schwerbehinderung (Integrationsamt)
Prüfung von:
- Arbeitsverträgen
- Ermahnungen & Abmahnungen
- Versetzungen
- Zeugnissen
Rechtliche Vertretung bei:
- Kündigungsschutzverfahren
- Gehaltsklagen
- Eingruppierungsklagen
- Entfristungsverfahren