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Rechtsanwalt-in-Köln

Die Kanzlei für Arbeitsrecht

faviconAls Rechtsanwalt der inhabergeführten Anwaltskanzlei Grüttner ist mein Schwerpunkt auf das Arbeits- und Datenschutzrecht ausgerichtet, damit ich Ihnen jederzeit eine hohe Qualität spezialisierter Beratungsleistung gewährleisten kann. Mit Leidenschaft und 100%-igen Einsatz für Ihr Anliegen liegt der Mittelpunkt meiner Tätigkeit in der Beratung in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten – einschließlich der angrenzenden Rechtsgebiete – von Arbeitnehmern, Personalleitern, Führungskräften, Betriebsräten und Arbeitgebern! Profitierten Sie neben meiner Beratung im Arbeitsrecht und Datenschutz seit 20 Jahren auch von meiner 14-jährigen Erfahrung als Jurist und Manager in Unternehmen (davon 4 Jahre als Geschäftsführer eines internationalen eCommerce Unternehmens).

Zentral im Kölner Rheinauhafen

Meine Kanzlei befindet sich wunderschön gelegen und bestens erreichbar im Kranhaus Nord des modernen Kölner Rheinauhafens. Parkmöglichkeiten bestehen in Europas längster Tiefgarage unterhalb des Rheinauhafens. Das 18-stöckige Gebäude, das aussieht wie ein umgedrehtes L, soll an die historischen Kräne des Rheinauhafens von 1898 erinnern, und ist eines von drei Kranhäusern, die das moderne Kölner Stadtbild prägen. Freuen Sie sich auf Ihrer Beratungstermin in meiner Kanzlei und genießen Sie gleichzeitig einen phänomenalen Ausblick auf den Rhein und das im Süden gelegene Siebengebirge. Hier finden Sie eine Anfahrtbeschreibung.

Qualität und Fortbildungen

Gerade das Arbeitsrecht, bei dem es für Arbeitnehmer um den existenziellen Arbeitsplatz geht, ist in seiner Beratungspraxis vielschichtiger als die Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten nach Gesetz und Vertrag. Oft ist die Schlichtung eines Streits, die Auflösung von Emotionen und das Finden einer für beide Seiten akzeptablen Lösung für beide Seiten besser als eine jahrelange, gerichtliche Auseinandersetzung. Daher nehme ich neben den umfangreichen jährlichen Fortbildungen im Arbeitsrecht nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) regelmäßig an weiteren, auch interdisziplinären  Fortbildungsmassnahmen teil, wie zum Beispiel der in 2018 abgeschlossenen, 3-jährigen Ausbildung zum Systematischen Coach.

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