+49 221 22205116

Honorar

Ihre erste Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Grüttner ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Anliegen telefonisch, per E-Mail, oder per Kontaktformular auf mich zukommen. Ich kläre mit Ihnen aufgrund Ihrer Schilderung des Anliegens, ob, wann und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann.

Transparent und fair!

Für meine anwaltliche Beratungsleistung berechne ich ein Honorar. Dabei rechne ich grundsätzlich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Im Einzelfall kann es stattdessen angemessener und sinnvoller sein eine Honorarvereinbarung abzuschließen. In jedem Fall bespreche ich mit Ihnen vor Mandatserteilung welche Abrechnungsform konkret in Frage kommt und am Besten zu Ihrer Beratungssituation passt. 

Gebühren nach dem RVG

Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werden auf der Grundlage sogenannter Gegenstandswerte festgelegt. Um eine erste Einschätzung im Hinblick auf die Kosten nach dem RVG zu erhalten, können Sie den hier verlinkten Prozesskostenrechner des DAV (Deutscher Anwaltverein e.V.) verwenden. Vor Mandatserteilung berechne ich Ihnen gern die voraussichtlichen Gebühren nach dem RVG.

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Kostengünstige Erstberatung

Bevor Sie sich als Arbeitnehmer auf eine teure und langwierige rechtliche Auseinandersetzung einlassen, haben Sie verständlicherweise das Bedürfnis nach einer ersten, fachkundigen Einschätzung. Google und kostenfreie Foren sind für die Beurteilung Ihres konkreten Falles wenig geeignet. Arbeitnehmern biete ich deshalb eine vergünstigte Erstberatung zum Pauschalpreis von 149,00 EUR inklusive Steuer für eine Beratung von bis zu 60 Minuten.

Im Rahmen der Erstberatung haben Sie Gelegenheit mir Ihren Fall zu schildern, ich prüfe Ihre Unterlagen und gebe Ihnen meine rechtliche und taktische Einschätzung zum weiteren Vorgehen. Aufgrund Corona finden Beratungstermine in meiner Kanzlei derzeit mit erhöhtem Gesundheitsschutz statt (z.B. Abstand 1,5 Meter). Ansonsten erfolgt die Beratung telefonisch oder per Video-Chat (Skype oder FaceTime). 

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Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie als Arbeitnehmer/in eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Kosten einschließlich der anwaltlichen Beratung in der Regel dann, wenn (i) Arbeitsrechtsschutz versichert ist, (ii) zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung der Vertrag bereits bestand und (iii) das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Gern übernehme ich für Sie die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechne für Sie auch direkt mit dieser ab.

Im Idealfall lassen Sie sich von Ihrer Rechtsschutzversicherung schon vor Inanspruchnahme der Erstberatung schriftlich bestätigen, dass Ihre Versicherung auch die Kosten der Erstberatung übernimmt.

Honorarvereinbarung

Der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, die eine Abrechnung auf Basis der von mir geleisteten Stunden vorsieht, stellt eine besonders transparente Möglichkeit der Abrechnung dar.

Das Honorar wird unter Berücksichtigung des Beratungsumfanges und der Schwierigkeit der Angelegenheit vereinbart und beträgt zwischen 180,00 EUR und 230,00 EUR (jeweils plus Steuer / pro Stunde). Im Regelfall berechne ich mindestens die Gebühren nach dem RVG, wozu ich in gerichtlichen Verfahren verpflichtet bin.

 

Kostentragung im Arbeitsrecht

Der allgemeine Grundsatz des Zivilprozesses “Wer verliert, der zahlt” gilt in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz nicht (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)).

Hier muss auch die obsiegende Partei ihre Kosten, das heißt vor allem die Anwaltskosten, selbst tragen!

Vor diesem Hintergrund ist es für Arbeitnehmer sinnvoll, sich eine  Rechtsschutzversicherung zuzulegen, die im Fall einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber auch die Kosten des Arbeitsrechtsschutzes abdeckt.

 

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Carsten-Gruettner

Carsten Grüttner
Rechtsanwalt
Im Zollhafen 12
50678 Köln


0221 – 222 051 16
info@kanzlei-gruettner.de

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