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Rechtsberatung für Führungskräfte

Führungskräfte  Beratung und Unterstützung

Führungskräfte tragen viel Verantwortung

Als Führungskraft sind Sie dafür verantwortlich dem Unternehmen zum finanziellen Erfolg verhelfen und gleichzeitig Ihre Teammitglieder zu fördern und zu unterstützen. Nicht selten erwartet die Geschäftsleitung  von Ihnen außerdem ganz nebenbei der fachliche Experte zu bleiben, der Sie vor der Übernahme der Führungsverantwortung waren und sich in einer sich immer schneller entwickelnden Arbeitswelt ständig auf dem neusten Stand zu halten. Diese erhöhten Anforderungen werden zwar meist mit einem höheren Gehalt ausgleichen, gleichzeitig kommen Sie bei Konflikten, Umstrukturierungen und finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens schneller in die „Schusslinie„, weil es bei Ihnen mehr „Einsparungspotential“ gibt.

Reduzierter Kündigungsschutz

Je höher Sie als Führungskraft aufgestiegen sind, je weniger Möglichkeiten einer persönlichen Entwicklung innerhalb des Unternehmens haben Sie. Das kann im Konfliktfall mit dem Arbeitgeber auch durch einen faktisch eingeschränkten Kündigungsschutz rechtlich relevant werden, selbst wenn Sie nach dem Gesetz kein leitender Angestellter sind (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). In der Praxis ist die „Beförderung″ zum Geschäftsführer eine beliebte Methode, Arbeitnehmern den kündigungsschutzrechtlichen Bestandsschutz zu entziehen, da für Geschäftsführer das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich nicht gilt (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG). Das erleichtert Arbeitgebern die spätere Trennung und spart im Zweifel hohe Abfindungskosten. Gerade bei der Berufung zum Geschäftsführer sollte der Vertrag daher Regelungen enthalten, die dem „fast auf Null“ geminderten Kündigungsschutz durch Ausgleichsregelungen Rechnung tragen. Die sorgfältige Gestaltung des Dienst- oder Angestelltenvertrages ist dabei eine wichtige Voraussetzung, bei der ich Sie gern kompetent unterstütze.

Unterstützung auf Augenhöhe

Ich unterstütze Sie und vertrete Ihre Interessen nachdrücklich und gleichzeitig mit Fingerspitzengefühl, denn regelmäßig ist es sowohl in Ihrem als auch im Interesse des Arbeitgebers sich möglichst „lautlos“ und professionell zu trennen. Aufgrund meiner 14-jährigen Tätigkeit als Jurist und Manager in Unternehmen (davon 4 Jahre als Geschäftsführer eines internationalen eCommerce Unternehmens) kenne ich die Interessenlage in Unternehmen bestens. Gleichzeitig habe ich eine langjährige Erfahrung in der Vertretung von Führungskräften gegenüber ihren Arbeitgebern und freue mich diese Kenntnisse mit Fingerspitzengefühl einzusetzen um für Sie eine passende Lösung zu finden.

Schulungen

Für Führungskräfte ist es wichtig die eigenen Rechte und Pflichten im Spannungsfeld zwischen Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen zu kennen um in Haftungsfragen die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Ich unterstütze Sie gezielt durch spezifische Beratung und Schulungen, damit Sie sich auf Ihre Aufgaben als Führungskraft konzentrieren können.

Meine Beratung für Arbeitnehmer umfasst unter anderem:

  • Prüfung & Ausarbeitung von Dienst- und Anstellungsverträgen
  • Haftungsbeschränkung & Schadenersatz
  • Abfindungsansprüche (vertraglich)
  • Unterstützung bei Aufhebungsverträgen
  • Regelung zur Festvergütung und variablen Vergütung
  • Altersvorsorge
  • Schulungen für Führungskräfte (u.a. AGG)

 

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Carsten-Gruettner

Carsten Grüttner
Rechtsanwalt
Im Zollhafen 12
50678 Köln


0221 – 222 051 16
info@kanzlei-gruettner.de

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